Ein Verkehrsunfall ist eine Stresssituation, in der die wenigsten klar denken können. Gerade in München, wo der Verkehr auf dem Mittleren Ring, an der Donnersbergerbrücke oder am Luise-Kiesselbach-Platz besonders dicht ist, passieren täglich Unfälle. In diesem Beitrag erfahren Sie als KFZ-Sachverständiger aus München genau, welche sieben Schritte Sie nach einem Unfall unbedingt befolgen sollten, um Ihre Ansprüche zu sichern und Fehler zu vermeiden.
1. Unfallstelle sichern – Ihre Sicherheit geht vor
Der allererste Schritt nach einem Unfall ist immer die Sicherung der Unfallstelle. Schalten Sie sofort die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie Ihre Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck auf. Auf Stadtstraßen sollte das Warndreieck etwa 50 Meter vor der Unfallstelle stehen, auf Schnellstraßen wie dem Mittleren Ring mindestens 100 Meter.
Besonders an vielbefahrenen Münchner Knotenpunkten wie dem Stachus, dem Candidplatz oder der Landsberger Straße ist die Absicherung entscheidend. Hier fließt der Verkehr oft schnell, und Folgeunfälle sind keine Seltenheit. Wenn möglich, fahren Sie die Fahrzeuge an den Straßenrand, sofern die Polizei nicht bereits informiert wurde und die Unfallspuren erhalten bleiben sollen.
Prüfen Sie außerdem, ob Personen verletzt sind. Leisten Sie im Notfall Erste Hilfe und rufen Sie den Rettungsdienst unter 112.
2. Polizei rufen – ja oder nein?
Viele Unfallbeteiligte sind unsicher, ob sie die Polizei rufen müssen. Grundsätzlich gilt: Bei Personenschäden, bei erheblichen Sachschäden, bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen, bei Fahrerflucht des Unfallgegners oder wenn sich die Parteien nicht über den Unfallhergang einigen können, sollten Sie unbedingt die Polizei rufen.
In München erreichen Sie die Polizei über den Notruf 110 oder die zuständige Polizeiinspektion. Die Polizei nimmt den Unfall auf, sichert Beweise und erstellt einen Unfallbericht, der später für die Schadensregulierung sehr wertvoll sein kann.
Auch bei reinen Blechschäden, bei denen sich die Parteien einig sind, kann ein Polizeibericht sinnvoll sein. Er dokumentiert den Unfallhergang neutral und verhindert, dass der Unfallgegner später seine Version ändert.
3. Beweissicherung – Fotos sind Gold wert
Noch bevor die Fahrzeuge bewegt werden, sollten Sie die Unfallstelle umfassend fotografieren. Nutzen Sie Ihr Smartphone und machen Sie Bilder aus verschiedenen Perspektiven. Fotografieren Sie die Gesamtsituation mit beiden Fahrzeugen, die Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen aus der Nähe, Bremsspuren auf der Fahrbahn, Verkehrsschilder und Ampeln in der Umgebung, die Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge sowie Straßen- und Wetterverhältnisse.
Je mehr Fotos Sie machen, desto besser. In der digitalen Ära kosten Fotos nichts, können aber im Streitfall den Unterschied zwischen einer erfolgreichen und einer abgelehnten Schadensregulierung ausmachen.
Notieren Sie sich außerdem die Uhrzeit, den genauen Unfallort und die Namen und Kontaktdaten möglicher Zeugen. Gerade an belebten Münchner Kreuzungen wie am Sendlinger Tor oder am Odeonsplatz gibt es häufig Passanten, die den Unfallhergang beobachtet haben.
4. Europäischen Unfallbericht ausfüllen
Füllen Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner den Europäischen Unfallbericht aus. Dieses Formular ist standardisiert und wird von allen Versicherungen anerkannt. Es enthält Felder für die persönlichen Daten der Beteiligten, die Versicherungsdaten beider Parteien, eine Unfallskizze sowie eine Beschreibung des Unfallhergangs.
Achten Sie darauf, dass beide Parteien den Bericht unterschreiben. Wichtig: Die Unterschrift auf dem Unfallbericht ist kein Schuldeingeständnis. Sie bestätigt lediglich, dass die angegebenen Daten korrekt sind.
Falls Sie keinen Unfallbericht im Auto haben, notieren Sie zumindest die folgenden Daten des Unfallgegners: Name und Anschrift, Kennzeichen, Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer, Führerscheinnummer sowie Fahrzeugtyp und Farbe.
5. Eigenen KFZ-Gutachter beauftragen – Ihr wichtigstes Recht
Dieser Schritt wird von vielen Unfallgeschädigten unterschätzt oder sogar vergessen. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie das gesetzlich verankerte Recht, einen eigenen, unabhängigen KFZ-Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten dafür trägt die gegnerische Versicherung.
Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung einen Gutachter zuweisen. Versicherungsgutachter arbeiten im Interesse der Versicherung, nicht in Ihrem. Ein unabhängiger Sachverständiger wie Marco Schuster, IHK-zertifizierter KFZ-Sachverständiger in München, dokumentiert Ihren Schaden objektiv und vollständig.
Das Gutachten bildet die Grundlage für Ihre gesamte Schadensregulierung. Es umfasst nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch den Wiederbeschaffungswert, die Wertminderung und den Nutzungsausfall. Ohne ein unabhängiges Gutachten lassen viele Geschädigte bares Geld liegen.
6. Anwalt für Verkehrsrecht einschalten
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Auch dessen Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt kennt die Tricks der Versicherungen und setzt Ihre Ansprüche konsequent durch.
Gerade in München gibt es zahlreiche spezialisierte Kanzleien, die sich mit der Regulierung von Verkehrsunfällen auskennen. Der Anwalt prüft, ob alle Schadenspositionen geltend gemacht wurden, verhandelt mit der gegnerischen Versicherung und vertritt Sie notfalls vor Gericht.
Besonders empfehlenswert ist die Einschaltung eines Anwalts, wenn die Schuldfrage unklar ist, die Versicherung Ihre Ansprüche kürzt, die Regulierung sich unverhältnismäßig verzögert oder hohe Schadenssummen im Spiel sind.
7. Nicht voreilig unterschreiben oder Zahlungen akzeptieren
Nach einem Unfall nimmt die gegnerische Versicherung oft schnell Kontakt auf und bietet eine schnelle Regulierung an. Das klingt zunächst verlockend, birgt aber erhebliche Risiken. Häufig liegen diese Erstangebote deutlich unter dem tatsächlichen Schadensumfang.
Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärungen oder Abtretungen, bevor ein unabhängiger Gutachter den Schaden vollständig dokumentiert hat. Verzichten Sie nicht vorschnell auf Schadenspositionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall. Akzeptieren Sie keine Direktvermittlung von Werkstätten oder Gutachtern durch die gegnerische Versicherung.
Besonders die Formulierung “Damit sind alle Ansprüche abgegolten” in Regulierungsschreiben der Versicherung sollte Sie hellhörig machen. Damit verzichten Sie möglicherweise auf berechtigte Forderungen, die erst später erkennbar werden, etwa versteckte Schäden oder die merkantile Wertminderung.
Fazit: Ruhe bewahren und systematisch vorgehen
Ein Verkehrsunfall in München ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Wenn Sie diese sieben Schritte befolgen, sichern Sie Ihre Ansprüche optimal ab. Sichern Sie die Unfallstelle, dokumentieren Sie alles, beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter und lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung unter Druck setzen.
Als IHK-zertifizierter KFZ-Sachverständiger in München stehe ich Ihnen, Marco Schuster, nach einem Unfall schnell und unkompliziert zur Seite. Ich komme zur Begutachtung direkt zu Ihnen, ob in Schwabing, Sendling, Pasing oder an jedem anderen Ort in München und Umgebung. Die Kosten bei einem unverschuldeten Unfall trägt vollständig die gegnerische Versicherung.
Einsatzgebiete in Ihrer Nähe
Unfälle passieren nicht nur in der Münchner Innenstadt – auch im Umland sind wir als Sachverständige schnell vor Ort. Ob Auffahrunfall in Unterhaching, Parkrempler in Ottobrunn oder Wildschaden auf dem Weg durch Haar – wir dokumentieren Ihren Schaden professionell. Auch Fahrzeughalter in Garching b. München und Unterschleißheim profitieren von unserer schnellen Erreichbarkeit und kostenlosen Erstberatung nach einem Verkehrsunfall.