Die meisten Unfallgeschädigten denken bei der Schadensregulierung nur an die Reparaturkosten. Dabei sind die Reparaturkosten häufig nur der größte von vielen Posten, die Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zustehen. Wer nicht alle Schadenspositionen kennt, verschenkt bares Geld. In diesem Beitrag zeige ich Ihnen alle Ansprüche, die Sie nach einem Verkehrsunfall geltend machen können, und erkläre, warum die meisten Geschädigten deutlich weniger erhalten, als ihnen zusteht.
Reparaturkosten: Die Basis Ihrer Ansprüche
Die Reparaturkosten bilden die Grundlage der Schadensregulierung. Sie umfassen alle Kosten, die für die fachgerechte Instandsetzung Ihres Fahrzeugs erforderlich sind. Dazu gehören Ersatzteile, Arbeitslohn, Lackierung, und gegebenenfalls notwendige Vermessungsarbeiten.
Wichtig: Sie haben Anspruch auf Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt. Die Versicherung darf Sie nicht auf eine günstigere freie Werkstatt verweisen, sofern Ihr Fahrzeug nicht älter als drei Jahre ist oder Sie regelmäßig in einer Markenwerkstatt warten lassen. Die Stundenverrechnungssätze in München liegen bei markengebundenen Werkstätten je nach Hersteller zwischen 150 und 220 Euro netto. Das ist deutlich mehr als in ländlichen Gebieten und muss bei der Regulierung berücksichtigt werden.
Alternativ können Sie fiktiv abrechnen, also die Reparaturkosten ohne tatsächliche Reparatur auszahlen lassen. In diesem Fall erhalten Sie den Nettobetrag ohne Mehrwertsteuer.
Merkantile Wertminderung: Der versteckte Wert
Nach einem Unfall verliert Ihr Fahrzeug an Marktwert, selbst wenn es fachgerecht repariert wird. Ein Unfallfahrzeug erzielt beim Wiederverkauf immer einen niedrigeren Preis als ein unfallfreies Fahrzeug gleichen Alters und gleicher Laufleistung. Dieser Wertverlust wird als merkantile Wertminderung bezeichnet, und die gegnerische Versicherung muss ihn ersetzen.
Die Höhe der Wertminderung hängt vom Alter des Fahrzeugs, der Laufleistung, der Art und Schwere des Schadens sowie dem Fahrzeugwert ab. Bei einem drei Jahre alten Mittelklassewagen mit einem Schaden von 5.000 Euro kann die Wertminderung durchaus 800 bis 1.500 Euro betragen.
Diese Position wird von Versicherungen besonders häufig ignoriert oder zu niedrig angesetzt. Ohne ein unabhängiges Gutachten, das die Wertminderung konkret berechnet, geht Ihnen dieser Betrag verloren.
Nutzungsausfallentschädigung: Geld für die Zeit ohne Auto
Während Ihr Fahrzeug in der Werkstatt steht, fehlt es Ihnen im Alltag. Für diese Zeit steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu, sofern Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse und wird anhand der Nutzungsausfalltabelle nach Sanden, Danner und Küppersbusch berechnet.
Die Tagessätze liegen je nach Fahrzeugklasse zwischen 23 und 175 Euro. Für einen durchschnittlichen Mittelklassewagen sind 35 bis 59 Euro pro Tag üblich. Die Entschädigung wird für die gesamte Reparaturdauer gezahlt, zuzüglich einer angemessenen Zeit für die Organisation der Reparatur.
Auch bei fiktiver Abrechnung haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfall, sofern Sie das Fahrzeug tatsächlich nicht nutzen können, weil es nicht verkehrssicher ist. Die Reparaturdauer wird durch das Gutachten dokumentiert.
Mietwagenkosten: Die Alternative zum Nutzungsausfall
Statt der Nutzungsausfallentschädigung können Sie auch einen Mietwagen nehmen. Die Kosten dafür trägt die gegnerische Versicherung. Allerdings müssen Sie einige Regeln beachten. Der Mietwagen muss der Klasse Ihres beschädigten Fahrzeugs entsprechen oder eine Klasse darunter liegen. Sie müssen sich um einen günstigen Tarif bemühen und die Mietdauer auf die tatsächliche Reparaturzeit beschränken.
In der Praxis versuchen Versicherungen häufig, die Mietwagenkosten zu kürzen, etwa indem sie günstigere Tarife als angemessen bezeichnen oder die Mietdauer reduzieren. Ein erfahrener Anwalt kann diese Kürzungen in der Regel erfolgreich abwehren.
Abschleppkosten und Bergungskosten
Wenn Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit ist, müssen Sie es abschleppen lassen. Die Abschleppkosten von der Unfallstelle zur Werkstatt oder zu einem sicheren Standort werden vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Auch Standgebühren, die anfallen, wenn Ihr Fahrzeug auf dem Gelände eines Abschleppunternehmens oder einer Werkstatt steht, sind erstattungsfähig. Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf.
Sachverständigenkosten: Ihr Gutachter wird bezahlt
Die Kosten für Ihren unabhängigen KFZ-Sachverständigen gehören zu den sogenannten Schadensfeststellungskosten und werden von der gegnerischen Versicherung getragen. Das gilt für Schäden oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro.
Die Gutachterkosten richten sich nach der Schadenshöhe und liegen in der Regel zwischen 400 und 1.500 Euro. Für Sie als Geschädigten entstehen keine Kosten. Das Gutachten wird direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet oder über Ihren Anwalt geltend gemacht.
Anwaltskosten: Rechtliche Vertretung zum Nulltarif
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf anwaltliche Vertretung, und die Kosten dafür muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und werden auf Basis des Gegenstandswerts berechnet.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht ist besonders dann wichtig, wenn die Versicherung Kürzungen vornimmt, die Schuldfrage strittig ist oder die Regulierung sich verzögert. Die Einschaltung eines Anwalts kostet Sie bei einem unverschuldeten Unfall nichts.
Unkostenpauschale: Kleine Summe, oft vergessen
Die allgemeine Unkostenpauschale ist ein Posten, den viele Geschädigte nicht kennen oder vergessen. Sie beträgt nach der aktuellen Rechtsprechung 25 bis 30 Euro und deckt kleinere Aufwendungen ab, die durch den Unfall entstehen, etwa Telefonate, Porto, Fahrten und ähnliches.
Für die Unkostenpauschale brauchen Sie keine Einzelnachweise. Sie wird pauschal anerkannt. 25 Euro ist der von den meisten Gerichten anerkannte Standardwert, einige Gerichte sprechen auch 30 Euro zu.
Schmerzensgeld bei Personenschäden
Wurden Sie beim Unfall verletzt, steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung, der Dauer der Behandlung und den Auswirkungen auf Ihren Alltag. Typische Schmerzensgeldsummen reichen von einigen Hundert Euro bei leichten Prellungen bis zu fünfstelligen Beträgen bei Knochenbrüchen oder Wirbelsäulenverletzungen.
Auch ein Schleudertrauma, die häufigste Verletzung bei Auffahrunfällen, berechtigt zum Schmerzensgeld. Die Beträge liegen hier in der Regel zwischen 300 und 2.500 Euro, je nach Schwere und Dauer der Beschwerden. Wichtig ist eine zeitnahe ärztliche Dokumentation der Verletzungen.
Die Gesamtrechnung: Was die meisten übersehen
Lassen Sie mich anhand eines typischen Falls zeigen, wie sich die Gesamtsumme zusammensetzt. Angenommen, Sie hatten einen unverschuldeten Auffahrunfall mit Ihrem drei Jahre alten Mittelklassewagen. Die Reparaturkosten betragen 4.500 Euro, die Wertminderung 700 Euro, der Nutzungsausfall für sieben Tage bei 50 Euro pro Tag macht 350 Euro, die Abschleppkosten betragen 180 Euro, die Unkostenpauschale 25 Euro und das Schmerzensgeld für ein leichtes Schleudertrauma 500 Euro.
Die Gesamtsumme beträgt 6.255 Euro. Wer nur die Reparaturkosten geltend macht, verschenkt in diesem Beispiel 1.755 Euro, also fast 30 Prozent seiner berechtigten Ansprüche.
Fazit: Kennen Sie Ihre Rechte, fordern Sie Ihr Geld
Die Reparaturkosten sind nur die Spitze des Eisbergs. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls stehen Ihnen zahlreiche weitere Schadenspositionen zu, die zusammen oft einen erheblichen Betrag ausmachen. Versicherungen zahlen erfahrungsgemäß nur das, was eingefordert wird. Was nicht geltend gemacht wird, wird nicht ausgezahlt.
Als IHK-zertifizierter KFZ-Sachverständiger in München sorge ich, Marco Schuster, dafür, dass Ihr Gutachten alle relevanten Schadenspositionen vollständig erfasst. Von den Reparaturkosten über die Wertminderung bis zum Nutzungsausfall: Mein Gutachten bildet die Grundlage für Ihre vollständige Entschädigung. Gemeinsam mit einem erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt stellen wir sicher, dass Sie jeden Euro erhalten, der Ihnen zusteht.
Einsatzgebiete in Ihrer Nähe
Was die Versicherung nach einem Unfall tatsächlich auszahlt, weicht oft erheblich von dem ab, was Ihnen zusteht. In Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf und Berlin-Mitte erleben wir regelmäßig, dass Erstangebote der Versicherung viel zu niedrig ausfallen. Geschädigte in Berlin-Pankow, Berlin-Neukölln und Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg sollten daher immer ein unabhängiges Gutachten einholen, bevor sie ein Versicherungsangebot akzeptieren.