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Unfall gebaut – aber keine Schuld: Warum Sie trotzdem sofort handeln müssen
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Unfall gebaut – aber keine Schuld: Warum Sie trotzdem sofort handeln müssen

· 6 Min. Lesezeit

Sie stehen an einer roten Ampel, und plötzlich kracht es. Der Hintermann hat Sie übersehen. Sie haben keine Schuld, Ihr Auto ist beschädigt und Sie fragen sich: Was passiert jetzt? Viele Geschädigte gehen davon aus, dass sich alles von selbst regelt, wenn sie keine Schuld tragen. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Gerade nach einem unverschuldeten Unfall müssen Sie aktiv werden, um Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen.

Ihre Rechte als unschuldiger Unfallbeteiligter

Als Geschädigter eines unverschuldeten Verkehrsunfalls stehen Ihnen nach deutschem Recht umfangreiche Ansprüche zu. Diese gehen weit über die reinen Reparaturkosten hinaus. Sie haben Anspruch auf vollständige Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen, Abschleppkosten, die Kosten für einen eigenen unabhängigen KFZ-Sachverständigen, Anwaltskosten für einen Verkehrsrechtsanwalt, eine Unkostenpauschale von 25 bis 30 Euro sowie gegebenenfalls Schmerzensgeld bei Personenschäden.

All diese Positionen muss die gegnerische Haftpflichtversicherung übernehmen. Das Fundament dafür bildet Paragraph 249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der eine vollständige Wiederherstellung des Zustands vor dem Schadensereignis vorschreibt.

Warum Sie nicht abwarten sollten

Der größte Fehler, den Geschädigte machen, ist abzuwarten. Viele denken: “Die Versicherung wird sich schon melden und alles regeln.” Doch die gegnerische Versicherung hat kein Interesse daran, Ihnen den vollen Schaden zu erstatten. Jeder Euro, den sie weniger zahlt, ist ein Euro mehr Gewinn.

Je länger Sie warten, desto schwieriger wird die Beweissicherung. Unfallspuren verblassen, Zeugen vergessen Details, und die Versicherung kann argumentieren, dass Vorschäden vorlagen. Handeln Sie daher in den ersten 24 bis 48 Stunden nach dem Unfall.

Melden Sie den Schaden der gegnerischen Versicherung, aber geben Sie keine umfangreichen Erklärungen ab. Beauftragen Sie sofort einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen und ziehen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzu.

Ihr Recht auf einen eigenen Gutachter

Einer der wichtigsten Grundsätze im deutschen Schadensrecht: Sie dürfen sich Ihren KFZ-Gutachter selbst aussuchen. Dieses Recht ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eindeutig bestätigt. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben und darf Sie auch nicht dazu drängen, deren Gutachter zu akzeptieren.

Die Kosten für Ihren eigenen Sachverständigen trägt die gegnerische Versicherung. Das gilt bei Schäden oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro. Ihr unabhängiger Gutachter arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse. Er dokumentiert den Schaden vollständig, ermittelt die Reparaturkosten nach den Vorgaben des Herstellers, berechnet die Wertminderung und den Nutzungsausfall und erstellt ein rechtssicheres Gutachten, das vor Gericht Bestand hat.

Was die gegnerische Versicherung versucht

Die Versicherung des Unfallverursachers hat verschiedene Strategien, um die Auszahlung zu minimieren. Kennen Sie diese Taktiken, damit Sie vorbereitet sind.

Die Versicherung ruft schnell an und bietet eine unkomplizierte Regulierung an. Das klingt freundlich, dient aber dazu, Sie von einem eigenen Gutachter und Anwalt abzuhalten. Oft wird ein hauseigener Schadenservice angeboten, der angeblich alles für Sie regelt.

Häufig versucht die Versicherung, Ihnen einen ihrer Gutachter zu schicken. Dieser wird als unabhängig dargestellt, arbeitet aber im Auftrag und im Interesse der Versicherung. Seine Bewertung fällt regelmäßig niedriger aus als die eines tatsächlich unabhängigen Sachverständigen.

Eine weitere Taktik ist die Kürzung einzelner Schadenspositionen. Die Wertminderung wird zu niedrig angesetzt oder ganz abgelehnt. Der Nutzungsausfall wird auf wenige Tage begrenzt. Die Stundenverrechnungssätze der Werkstatt werden als zu hoch bezeichnet. Oder es werden angebliche Vorschäden ins Spiel gebracht, die den Anspruch mindern sollen.

Auch das Angebot einer schnellen Pauschalzahlung ist mit Vorsicht zu genießen. Solche Angebote liegen erfahrungsgemäß 20 bis 40 Prozent unter dem tatsächlichen Schadenswert. Wer vorschnell akzeptiert, verschenkt bares Geld.

Die häufigsten Fehler nach einem unverschuldeten Unfall

Aus meiner langjährigen Erfahrung als KFZ-Sachverständiger in München sehe ich immer wieder dieselben Fehler bei Geschädigten. Viele melden den Schaden bei der eigenen Versicherung statt bei der gegnerischen, was zu einer unnötigen Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse führen kann. Andere lassen den Gutachter der gegnerischen Versicherung kommen, weil es so bequem angeboten wird.

Ein weiterer häufiger Fehler ist der Verzicht auf einen Anwalt, obwohl die Kosten von der Gegenseite getragen werden. Viele Geschädigte akzeptieren das erste Angebot der Versicherung, ohne es prüfen zu lassen. Sie vergessen Schadenspositionen wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder die Unkostenpauschale. Und manche lassen das Fahrzeug reparieren, bevor ein Gutachten erstellt wurde, was die Beweislage erheblich verschlechtert.

So gehen Sie richtig vor: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Unmittelbar nach dem Unfall sichern Sie die Unfallstelle und dokumentieren alles mit Fotos. Rufen Sie bei Bedarf die Polizei. Tauschen Sie die Daten mit dem Unfallgegner und notieren Sie sich Zeugen.

Innerhalb der ersten 24 Stunden beauftragen Sie einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen und kontaktieren einen Verkehrsrechtsanwalt. Beides kostet Sie bei einem unverschuldeten Unfall keinen Cent.

In der ersten Woche wird das Gutachten erstellt. Ihr Anwalt meldet die Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung an. Auf Basis des Gutachtens entscheiden Sie, ob Sie reparieren lassen oder fiktiv abrechnen.

In den folgenden Wochen erfolgt die Regulierung durch die Versicherung. Ihr Anwalt prüft das Angebot und verhandelt gegebenenfalls nach. Bei berechtigten Ansprüchen zahlt die Versicherung in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen.

Besonderheiten in München

In München ist die Verkehrsdichte besonders hoch. Auffahrunfälle auf dem Mittleren Ring, Unfälle beim Einfädeln auf den Autobahnring A99 oder Parkplatzrempler in den engen Innenstadtstraßen gehören zum Alltag. Als Münchner Sachverständiger kenne ich die lokalen Gegebenheiten und bin schnell vor Ort, um den Schaden an Ihrem Fahrzeug zu begutachten.

Gerade bei Unfällen in der Münchner Innenstadt sind die Reparaturkosten aufgrund der höheren Werkstatt-Stundenverrechnungssätze oft höher als in ländlichen Gebieten. Ein ortskundiger Gutachter berücksichtigt diese regionalen Besonderheiten in seinem Gutachten.

Fazit: Handeln Sie jetzt, nicht morgen

Nach einem unverschuldeten Unfall ist schnelles und entschlossenes Handeln der Schlüssel zu einer vollständigen Schadensregulierung. Warten Sie nicht darauf, dass die gegnerische Versicherung sich meldet. Beauftragen Sie sofort einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen und einen Anwalt. Beide Kosten werden von der Gegenseite getragen.

Als IHK-zertifizierter KFZ-Sachverständiger in München bin ich, Marco Schuster, innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen vor Ort. Ich dokumentiere Ihren Schaden vollständig und objektiv, damit Ihnen kein Cent entgeht. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir direkt nach dem Unfall. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

Einsatzgebiete in Ihrer Nähe

Nach einem unverschuldeten Unfall stehen Ihnen umfangreiche Rechte zu – egal wo in Bayern Sie unterwegs sind. In Nürnberg und Augsburg betreuen wir besonders viele Geschädigte, die ihre Ansprüche konsequent durchsetzen möchten. Auch in Regensburg, Würzburg und Ingolstadt sind wir Ihr unabhängiger Ansprechpartner, der dafür sorgt, dass die gegnerische Versicherung alle berechtigten Forderungen übernimmt.

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Kostenlose Erstberatung – 7 Tage die Woche erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten.

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