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Motorrad-Unfall in München: Was sind Ihre Rechte als Zweiradfahrer?
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Motorrad-Unfall in München: Was sind Ihre Rechte als Zweiradfahrer?

· 6 Min. Lesezeit

München und das bayerische Umland sind ein Paradies für Motorradfahrer – von den Straßen rund um den Starnberger See bis zu den Alpenpässen im Süden. Doch die Freude am Fahren wird schnell getrübt, wenn es zu einem Unfall kommt. Motorradfahrer sind bei Unfällen besonders gefährdet, und die Schadensregulierung folgt teilweise anderen Regeln als beim Auto. Was Sie als Motorradfahrer nach einem Unfall wissen müssen, welche Ansprüche Sie haben und worauf es beim Gutachten ankommt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Besonderheiten bei Motorradunfällen

Motorradunfälle unterscheiden sich in mehreren wesentlichen Punkten von Pkw-Unfällen.

Höheres Verletzungsrisiko: Ohne die schützende Karosserie eines Autos tragen Motorradfahrer bei Unfällen häufiger und schwerere Verletzungen davon. Das hat nicht nur persönliche Konsequenzen, sondern auch Auswirkungen auf die Schadensregulierung – Personenschäden sind oft der größte Posten.

Sturzschäden: Bei Motorrädern treten typische Schadensbilder auf, die es bei Pkw nicht gibt. Ein Sturz auf die Seite beschädigt Verkleidungsteile, Lenkerenden, Fußrasten, Auspuffanlagen und Spiegel. Gleichzeitig können aber auch weniger offensichtliche Schäden an Rahmen, Gabelbrücken oder Schwinge entstehen.

Verdeckte Schäden: Gerade bei hochwertigen Motorrädern mit Aluminium- oder Carbonrahmen können Risse oder Verformungen äußerlich kaum sichtbar sein, aber die Fahrsicherheit massiv beeinträchtigen. Eine gründliche Begutachtung, die über den oberflächlichen Blick hinausgeht, ist daher unerlässlich.

Schutzkleidung als eigener Schadensposten

Ein Aspekt, der bei der Regulierung von Motorradunfällen häufig übersehen oder unterschätzt wird, ist der Schaden an der Schutzkleidung. Hochwertige Motorradbekleidung ist teuer – und bei einem Unfall oft nicht mehr verwendbar.

Folgende Positionen sind erstattungsfähig:

Helm: Ein Motorradhelm, der einen Aufprall erlitten hat, muss aus Sicherheitsgründen zwingend ersetzt werden, auch wenn äußerlich kein Schaden erkennbar ist. Die innere Schutzstruktur kann beeinträchtigt sein. Hochwertige Helme kosten zwischen 300 und 800 Euro, Premium-Modelle noch deutlich mehr.

Motorradjacke und -hose: Lederkombi oder Textilbekleidung mit Protektoren sind bei einem Sturz oft an Schultern, Ellenbogen, Knien und Hüften beschädigt. Auch Risse und Abrieb, die die Schutzfunktion beeinträchtigen, sind ein Ersatzgrund.

Handschuhe und Stiefel: Beide gehören zur Schutzausrüstung und sind bei einem Sturz regelmäßig beschädigt.

Alle diese Positionen müssen im Gutachten oder in der Schadensaufstellung berücksichtigt werden. Heben Sie beschädigte Kleidungsstücke auf und dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos. Kaufbelege oder zumindest Angaben zu Marke und Modell erleichtern die Erstattung.

Saisonkennzeichen und Nutzungsausfall

Viele Motorräder in München sind mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, das die Nutzung auf bestimmte Monate beschränkt – typischerweise von März oder April bis Oktober. Das hat Auswirkungen auf den Nutzungsausfall.

Der Nutzungsausfall wird grundsätzlich nur für Tage berechnet, an denen das Fahrzeug tatsächlich hätte genutzt werden können. Liegt der Unfall im Winter und das Motorrad hat ein Saisonkennzeichen, entsteht kein Nutzungsausfall, wenn die Reparatur innerhalb der Ruhezeit abgeschlossen wird.

Fällt der Unfall jedoch in die Saison, wird der Nutzungsausfall für jeden Tag berechnet, an dem das Motorrad reparaturbedingt nicht zur Verfügung steht. Die Nutzungsausfallentschädigung für Motorräder richtet sich nach dem Modell und der Motorisierung und liegt typischerweise zwischen 30 und 100 Euro pro Tag.

Besonders ärgerlich ist es, wenn ein Unfall zu Saisonbeginn passiert und die Reparatur sich über Wochen hinzieht. In einem solchen Fall können Nutzungsausfallzeiten von mehreren Wochen zusammenkommen – ein erheblicher Posten, der im Gutachten korrekt erfasst werden muss.

Wertminderung bei Motorrädern

Die merkantile Wertminderung ist bei Motorrädern ein besonders wichtiges Thema. Ein Motorrad, das in einen Unfall verwickelt war und als Unfallfahrzeug deklariert werden muss, verliert am Markt erheblich an Wert – oft prozentual mehr als ein vergleichbarer Pkw.

Die Gründe liegen auf der Hand: Potenzielle Käufer befürchten verdeckte Rahmen- oder Strukturschäden, die bei einem Motorrad die Fahrsicherheit besonders stark beeinträchtigen können. Zudem ist der Gebrauchtmarkt für Motorräder preissensibler als der für Pkw.

Die Wertminderung muss im Gutachten gesondert ausgewiesen werden. Sie hängt von Faktoren wie dem Alter des Motorrads, der Laufleistung, dem Schadensumfang und dem Marktsegment ab. Bei einem neuwertigen Motorrad mit geringer Laufleistung kann die Wertminderung mehrere tausend Euro betragen.

Das Gutachten bei Motorradschäden

Die Begutachtung eines beschädigten Motorrads erfordert spezifische Fachkenntnisse.

Rahmenvermessung: Der Rahmen ist das tragende Element des Motorrads. Bereits minimale Verformungen – wenige Millimeter – können das Fahrverhalten und die Sicherheit beeinträchtigen. Eine professionelle Rahmenvermessung ist bei jedem schwereren Unfallschaden unerlässlich. Sie zeigt, ob der Rahmen noch innerhalb der Herstellertoleranzen liegt oder ausgetauscht werden muss.

Gabelprüfung: Die Vorderradgabel ist bei Stürzen besonders gefährdet. Verbogene Gabelrohre, beschädigte Standrohre oder gelockerte Gabelbrücken müssen erkannt und dokumentiert werden.

Elektronische Systeme: Moderne Motorräder sind mit umfangreicher Elektronik ausgestattet – ABS, Traktionskontrolle, elektronisches Fahrwerk, Fahrmodi. Unfallbedingte Fehler in diesen Systemen müssen diagnostiziert und bei der Schadenskalkulation berücksichtigt werden.

Verkleidungsteile: Bei vollverkleideten Motorrädern machen die Verkleidungsteile oft einen erheblichen Teil der Reparaturkosten aus. Originalteile sind teuer, und die farbliche Abstimmung der Lackierung kann aufwändig sein.

Vorurteile gegenüber Motorradfahrern bei der Haftungsfrage

Ein Thema, das vielen Motorradfahrern bekannt ist: Bei der Klärung der Schuldfrage werden Zweiradfahrer manchmal mit Vorurteilen konfrontiert. Die Annahme, der Motorradfahrer sei „zu schnell gefahren” oder habe „riskant überholt”, ist leider nicht selten – auch wenn sie sachlich unbegründet ist.

Das Recht ist auf Ihrer Seite: Die Schuldfrage wird nach den tatsächlichen Umständen des Unfalls beurteilt, nicht nach pauschalen Annahmen über das Fahrverhalten von Motorradfahrern. Wenn ein Autofahrer beim Abbiegen den Vorrang eines Motorradfahrers missachtet, ist die Haftung klar – unabhängig davon, welches Fahrzeug der Geschädigte fährt.

Unfallrekonstruktion: In streitigen Fällen kann eine technische Unfallrekonstruktion helfen, den tatsächlichen Hergang zu klären. Bremsspuren, Aufprallwinkel und Verformungsmuster können nachweisen, mit welcher Geschwindigkeit gefahren wurde und wer den Unfall verursacht hat.

Sachverständigengutachten als Schutz: Ein gründliches Gutachten dokumentiert nicht nur den Schaden, sondern kann auch zur Klärung des Unfallhergangs beitragen. Die fachkundige Analyse der Schadensspuren am Motorrad gibt Aufschluss über Aufprallrichtung und -geschwindigkeit.

Was Sie nach einem Motorradunfall tun sollten

Die wichtigsten Schritte nach einem Motorradunfall:

  • Sichern Sie die Unfallstelle und rufen Sie bei Personenschäden sofort den Rettungsdienst.
  • Dokumentieren Sie den Unfall mit Fotos – das Motorrad, die Unfallstelle, die beteiligten Fahrzeuge und Ihre beschädigte Schutzkleidung.
  • Heben Sie beschädigte Schutzkleidung auf. Werfen Sie nichts weg, bevor die Schadensregulierung abgeschlossen ist.
  • Lassen Sie das Motorrad nicht ohne Gutachten reparieren. Beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen, bevor Sie die Werkstatt beauftragen.
  • Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Besonders wenn Vorurteile im Raum stehen oder die Haftungsfrage unklar ist.
  • Achten Sie auf Ihren Nutzungsausfall. Dokumentieren Sie die Tage, an denen Ihnen das Motorrad nicht zur Verfügung steht.

Fazit: Motorradfahrer haben volle Ansprüche

Als Motorradfahrer haben Sie nach einem unverschuldeten Unfall die gleichen Rechte wie jeder andere Verkehrsteilnehmer – das Recht auf vollständige Entschädigung, auf einen Gutachter Ihrer Wahl und auf faire Regulierung. Die Besonderheiten bei Motorradunfällen – von der Schutzkleidung über den Nutzungsausfall bis zur Wertminderung – müssen im Gutachten vollständig berücksichtigt werden.

Als IHK-vereidigter Kfz-Sachverständiger in München kenne ich die speziellen Anforderungen bei der Begutachtung von Motorrädern und setze mich dafür ein, dass Ihre Ansprüche nicht zu kurz kommen. Kontaktieren Sie mich nach einem Motorradunfall – ich bin schnell vor Ort und sorge für eine gründliche Dokumentation.

Einsatzgebiete in Ihrer Nähe

Die Alpenstraßen rund um Bad Aibling und Prien am Chiemsee gehören zu den beliebtesten Motorradstrecken Bayerns – und leider auch zu den unfallträchtigsten. Auch auf der Inntal-Autobahn bei Kiefersfelden und den Bergstraßen bei Raubling und Brannenburg begutachte ich regelmäßig Motorradunfälle und setze mich für die besonderen Rechte der Zweiradfahrer ein.

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Erfahrungen & Bewertungen zu Kfz-Sachverständigenbüro Marco Schuster