Haben Sie einen Unfall gehabt?
Wann zahlt die Haftpflicht, wann die Kasko? Der kompakte Überblick
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Wann zahlt die Haftpflicht, wann die Kasko? Der kompakte Überblick

· 6 Min. Lesezeit

Nach einem Autounfall oder einem Schaden am Fahrzeug stellt sich schnell die Frage: Welche Versicherung kommt eigentlich dafür auf? Die Antwort hängt davon ab, welche Versicherungsart Sie abgeschlossen haben und wie der Schaden entstanden ist. Viele Autofahrer kennen den Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko nur oberflächlich und verschenken dadurch bares Geld. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen verständlich, wann welche Versicherung greift und wann Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter hinzuziehen sollten.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung: Pflicht für jeden Fahrzeughalter

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie dürfen Sie kein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen. Ihre Aufgabe ist klar definiert: Sie bezahlt die Schäden, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen. Das umfasst Sachschäden am gegnerischen Fahrzeug, Personenschäden und auch Vermögensschäden wie Mietwagen- oder Nutzungsausfallkosten.

Wichtig zu verstehen: Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt immer für den Geschädigten. An Ihrem eigenen Fahrzeug zahlt die gegnerische Haftpflicht hingegen nur dann, wenn der andere Fahrer den Unfall verschuldet hat. Haben Sie selbst den Unfall verursacht, bleibt Ihr eigener Schaden ohne Kaskoversicherung an Ihnen hängen.

Für den Geschädigten gilt: Sie haben das Recht auf vollständige Schadensregulierung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung. Dazu gehört auch das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen, sofern der Schaden die Bagatellgrenze von circa 750 Euro übersteigt. Die Kosten für das Gutachten trägt die gegnerische Haftpflicht.

Die Teilkaskoversicherung: Schutz vor äußeren Einflüssen

Die Teilkasko ist eine freiwillige Zusatzversicherung und deckt Schäden ab, die nicht durch einen Verkehrsunfall mit einem anderen Fahrzeug entstehen, sondern durch äußere Ereignisse. Im Detail sind das:

Diebstahl und Raub: Wird Ihr Fahrzeug gestohlen oder aufgebrochen, zahlt die Teilkasko den Wiederbeschaffungswert abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Auch der Diebstahl fest verbauter Teile wie Navigationsgeräte oder Airbags ist abgedeckt.

Elementarschäden: Hagelschäden, Sturmschäden ab Windstärke 8, Überschwemmung, Blitzschlag und Erdrutsch fallen in den Schutzbereich der Teilkasko. Gerade in München sind Hagelschäden keine Seltenheit, da Südbayern regelmäßig von schweren Unwettern betroffen ist.

Wildunfälle: Die Kollision mit Haarwild wie Reh, Hirsch oder Wildschwein ist standardmäßig abgedeckt. Viele neuere Tarife schließen mittlerweile auch Unfälle mit allen Wirbeltieren ein, also auch Kühe, Pferde oder Hunde. Prüfen Sie hier unbedingt Ihre Vertragsbedingungen.

Brand und Explosion: Fängt Ihr Fahrzeug durch einen technischen Defekt, Kurzschluss oder äußere Einwirkung Feuer, greift die Teilkasko.

Glasbruch: Steinschlag in der Windschutzscheibe oder ein gesprungenes Seitenfenster werden von der Teilkasko übernommen. Bei reiner Reparatur eines Steinschlags entfällt bei vielen Versicherern die Selbstbeteiligung.

Marderbiss: Kabelschäden durch Marder sind in den meisten Teilkaskoversicherungen abgedeckt, häufig auch die daraus resultierenden Folgeschäden.

Die Vollkaskoversicherung: Der umfassende Schutz

Die Vollkasko beinhaltet automatisch alle Leistungen der Teilkasko und erweitert den Schutz um zwei wesentliche Bereiche:

Selbstverschuldete Unfälle: Verursachen Sie selbst einen Unfall und Ihr Fahrzeug wird dabei beschädigt, zahlt die Vollkasko die Reparatur oder den Wiederbeschaffungswert. Ohne Vollkasko müssten Sie diesen Schaden komplett selbst tragen.

Vandalismus: Wird Ihr Fahrzeug mutwillig beschädigt, etwa durch Kratzer, eingeschlagene Scheiben oder abgetretene Spiegel, springt die Vollkasko ein. Bei der Teilkasko wären diese Schäden nicht abgedeckt.

Die Selbstbeteiligung: Was Sie bei Kaskoschäden wissen müssen

Bei der Teil- und Vollkaskoversicherung vereinbaren Sie in der Regel eine Selbstbeteiligung (SB). Übliche Beträge sind 150 Euro bei der Teilkasko und 300 oder 500 Euro bei der Vollkasko. Das bedeutet: Von jedem Kaskoschaden tragen Sie den vereinbarten Betrag selbst, die Versicherung zahlt nur den darüber hinausgehenden Anteil.

Ein Beispiel: Ihr Fahrzeug erleidet einen Hagelschaden in Höhe von 4.000 Euro. Bei einer Teilkasko-Selbstbeteiligung von 150 Euro zahlt die Versicherung 3.850 Euro, den Rest tragen Sie selbst. Diese Selbstbeteiligung ist ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung, ob sich eine Schadenmeldung lohnt, denn bei einem Vollkaskoschaden kommt noch die Rückstufung hinzu.

Rückstufung bei Kaskoschäden: Die versteckte Kostenfalle

Ein Aspekt, den viele Autofahrer unterschätzen, ist die Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt. Während ein Haftpflichtschaden, den die gegnerische Versicherung reguliert, Ihren eigenen Beitrag nicht beeinflusst, sieht es bei Vollkaskoschäden anders aus.

Melden Sie einen selbstverschuldeten Schaden über Ihre Vollkasko, werden Sie in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Das kann über mehrere Jahre hinweg deutlich höhere Versicherungsbeiträge bedeuten. Bei kleineren Schäden lohnt es sich daher häufig, die Kosten selbst zu tragen, statt die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Erst ab einer gewissen Schadenshöhe überwiegt der Vorteil der Versicherungsleistung gegenüber den höheren Folgebeiträgen.

Bei der Teilkasko gibt es hingegen in der Regel keine Rückstufung. Hagelschäden, Wildunfälle oder Glasbruch können Sie melden, ohne eine Beitragserhöhung befürchten zu müssen.

Wann brauchen Sie einen Kfz-Gutachter?

Die Frage, ob ein unabhängiger Kfz-Gutachter sinnvoll ist, hängt von der Art des Schadens ab:

Bei Haftpflichtschäden (Sie sind unschuldig): Hier haben Sie grundsätzlich das Recht auf einen eigenen Gutachter, sobald der Schaden die Bagatellgrenze überschreitet. Nutzen Sie dieses Recht unbedingt. Die gegnerische Versicherung zahlt die Gutachterkosten, und ein unabhängiges Gutachten sichert Ihnen Ansprüche wie Wertminderung und Nutzungsausfall, die ein Werkstatt-Kostenvoranschlag nicht erfasst.

Bei Kaskoschäden: Bei Schäden, die über Ihre eigene Kasko reguliert werden, bestimmt in der Regel die Versicherung, wie der Schaden dokumentiert wird. Dennoch kann ein eigenes Gutachten sinnvoll sein, etwa wenn Sie den Restwert oder die Reparaturkosten angezweifelt sehen.

Bei Hagelschäden: Gerade bei flächendeckenden Hagelschäden mit vielen Betroffenen beauftragen Versicherungen oft eigene Schadenregulierer, die im Akkord arbeiten. Ein unabhängiges Gutachten stellt sicher, dass kein Schaden übersehen wird und die Reparaturkosten realistisch kalkuliert werden.

Bei Totalschaden: Ob über Haftpflicht oder Kasko reguliert, bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist ein Gutachten fast immer unverzichtbar. Es dokumentiert den Wiederbeschaffungswert und den Restwert, zwei Werte, die erheblichen Einfluss auf Ihre Entschädigung haben.

Praktische Übersicht: Wer zahlt wann?

Zur schnellen Orientierung eine Zusammenfassung der häufigsten Schadensfälle:

Der Unfallgegner ist schuld: Die Haftpflicht des Gegners zahlt Ihren gesamten Schaden. Gutachter empfohlen.

Sie sind selbst schuld: Ihre Vollkasko zahlt abzüglich Selbstbeteiligung. Rückstufung beachten.

Hagelschaden: Ihre Teilkasko zahlt abzüglich Selbstbeteiligung. Keine Rückstufung.

Wildunfall: Ihre Teilkasko zahlt. Polizei rufen und Wildunfallbescheinigung sichern.

Diebstahl: Ihre Teilkasko zahlt den Wiederbeschaffungswert. Polizeiliche Anzeige erforderlich.

Vandalismus: Ihre Vollkasko zahlt. Polizeiliche Anzeige empfohlen.

Parkrempler ohne Verursacher: Ihre Vollkasko zahlt, wenn Sie den Täter nicht ermitteln können.

Fazit: Informiert handeln, nichts verschenken

Das Zusammenspiel der verschiedenen Kfz-Versicherungsarten ist im Schadenfall entscheidend dafür, wie viel Geld Sie tatsächlich erhalten. Gerade bei Haftpflichtschäden, in denen Sie der Geschädigte sind, sollten Sie Ihre Rechte kennen und konsequent nutzen. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung einen Werkstattbesuch oder Kostenvoranschlag aufdrängen, wenn Ihnen ein unabhängiges Gutachten zusteht.

Als IHK-zertifizierter Kfz-Sachverständiger in München berate ich Sie gerne, welche Schritte in Ihrem konkreten Fall sinnvoll sind. Ob Haftpflicht oder Kasko: Ein unabhängiges Gutachten schafft Klarheit und sichert Ihre Ansprüche. Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung.

Einsatzgebiete in Ihrer Nähe

Ob Haftpflicht oder Kasko zuständig ist, bestimmt maßgeblich Ihre Ansprüche nach einem Unfall. In Neu-Ulm und Günzburg beraten wir Geschädigte, welche Versicherung den Schaden regulieren muss und welche Leistungen jeweils zustehen. Auch in Dillingen a.d. Donau, Nördlingen und Donauwörth gilt: Bei einem unverschuldeten Unfall sollten Sie immer über die gegnerische Haftpflicht abrechnen, um alle Ansprüche voll auszuschöpfen.

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Kostenlose Erstberatung – 7 Tage die Woche erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten.

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