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Warum Sie NIEMALS den Gutachter der gegnerischen Versicherung nutzen sollten
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Warum Sie NIEMALS den Gutachter der gegnerischen Versicherung nutzen sollten

· 6 Min. Lesezeit

Kurz nach einem Unfall klingelt Ihr Telefon. Die gegnerische Versicherung meldet sich, freundlich und hilfsbereit. Man wolle Ihnen die Regulierung so einfach wie möglich machen und schicke gleich einen Gutachter vorbei. Das klingt praktisch und unkompliziert. Doch genau hier liegt die Falle. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, warum Sie den Gutachter der gegnerischen Versicherung niemals akzeptieren sollten und wie viel Geld Sie dadurch verlieren können.

Wie Versicherungsgutachter arbeiten

Lassen Sie mich eines vorweg klarstellen: Versicherungsgutachter sind keine neutralen Sachverständigen. Sie werden von der Versicherung beauftragt und bezahlt. Ihre Auftraggeber sind Unternehmen, deren Geschäftsmodell darauf basiert, so wenig wie möglich auszuzahlen. Das bedeutet nicht, dass jeder Versicherungsgutachter unseriös arbeitet. Aber die systematischen Anreize sind eindeutig.

Versicherungsgutachter werden häufig als sogenannte Schadendienstleister eingesetzt. Sie erhalten ihre Aufträge regelmäßig von bestimmten Versicherungen und sind wirtschaftlich von diesen abhängig. Ein Gutachter, der konsequent hohe Schadenssummen ermittelt, wird schnell weniger Aufträge bekommen. Das System erzeugt einen natürlichen Druck, die Schadenshöhe niedrig zu halten.

In der Praxis zeigt sich das auf verschiedene Weisen. Reparaturkosten werden mit günstigeren Stundenverrechnungssätzen berechnet, als sie in der Region tatsächlich anfallen. Nicht sofort sichtbare Schäden werden nicht berücksichtigt oder als unwahrscheinlich abgetan. Die merkantile Wertminderung wird systematisch zu niedrig angesetzt oder ganz ignoriert. Und der Nutzungsausfall wird auf das absolute Minimum beschränkt.

Ihr gesetzliches Recht auf einen eigenen Gutachter

Nach Paragraph 249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat der Geschädigte Anspruch auf vollständige Wiederherstellung des Zustands, der ohne das Schadensereignis bestehen würde. Teil dieses Anspruchs ist das Recht, einen eigenen Sachverständigen zur Schadensfeststellung zu beauftragen.

Der Bundesgerichtshof hat dieses Recht in zahlreichen Urteilen bestätigt. Der Geschädigte darf den Sachverständigen seines Vertrauens wählen. Die Kosten für den eigenen Gutachter muss die gegnerische Versicherung tragen, sofern der Schaden oberhalb der Bagatellgrenze liegt. Die Versicherung kann dem Geschädigten keinen bestimmten Gutachter vorschreiben.

Dieses Recht besteht unabhängig davon, was die Versicherung am Telefon behauptet. Aussagen wie “Wir schicken Ihnen unseren Experten, das geht schneller” oder “Ein eigener Gutachter ist nicht nötig, wir regeln das direkt” sind Versuche, Sie von Ihrem Recht abzubringen.

Der Unterschied in Zahlen: Konkrete Beispiele

Aus meiner täglichen Praxis als KFZ-Sachverständiger in München kann ich Ihnen anhand typischer Fälle zeigen, welchen finanziellen Unterschied die Wahl des Gutachters macht.

Bei einem Auffahrunfall mit einem drei Jahre alten BMW 3er ermittelte der Versicherungsgutachter Reparaturkosten von 3.200 Euro, keine Wertminderung und drei Tage Nutzungsausfall. Der Geschädigte kam zu mir für eine Zweitmeinung. Mein Gutachten ergab Reparaturkosten von 4.850 Euro, da weitere Schäden an der Hinterachsaufnahme festgestellt wurden, eine merkantile Wertminderung von 800 Euro und sieben Tage Nutzungsausfall. Die Differenz betrug über 3.000 Euro.

In einem anderen Fall wurde ein Mercedes C-Klasse seitlich gerammt. Der Versicherungsgutachter bewertete den Schaden mit 5.100 Euro Reparaturkosten und einer Wertminderung von 300 Euro. Meine unabhängige Begutachtung ergab Reparaturkosten von 7.200 Euro, da verborgene Strukturschäden an der B-Säule dokumentiert wurden, sowie eine Wertminderung von 1.500 Euro. Auch hier lag die Differenz bei mehreren Tausend Euro.

Diese Beispiele sind keine Ausnahmen. In meiner Erfahrung liegen die Bewertungen von Versicherungsgutachtern bei mittleren bis größeren Schäden regelmäßig 15 bis 40 Prozent unter dem tatsächlichen Schadenswert.

Warum die Differenz so groß ist

Die Unterschiede haben konkrete Ursachen. Zunächst die Stundenverrechnungssätze: Versicherungsgutachter rechnen häufig mit Sätzen freier Werkstätten, während Sie als Geschädigter Anspruch auf Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt haben. In München liegen die Stundenverrechnungssätze markengebundener Werkstätten je nach Hersteller zwischen 150 und 220 Euro netto. Freie Werkstätten rechnen oft mit 80 bis 120 Euro. Bei einem umfangreichen Schaden mit vielen Arbeitsstunden macht allein dieser Unterschied mehrere Hundert Euro aus.

Dann die Schadenserfassung: Ein unabhängiger Gutachter nimmt sich die Zeit, das Fahrzeug gründlich zu untersuchen. Dazu gehört auch die Prüfung nicht sichtbarer Schäden, etwa an Trägern, Verstärkungen oder elektronischen Bauteilen. Versicherungsgutachter beschränken sich häufig auf die offensichtlich sichtbaren Beschädigungen.

Und schließlich die Wertminderung: Die Berechnung der merkantilen Wertminderung ist komplex und bietet Spielraum. Versicherungsgutachter verwenden tendenziell Berechnungsmethoden, die zu niedrigeren Ergebnissen führen, oder argumentieren, das Fahrzeug sei zu alt oder habe zu viele Kilometer für eine Wertminderung.

Was Sie sagen sollten, wenn die Versicherung anruft

Seien Sie vorbereitet auf den Anruf der gegnerischen Versicherung. Er kommt in der Regel innerhalb der ersten ein bis zwei Tage nach dem Unfall. Bleiben Sie freundlich, aber bestimmt. Geben Sie Ihre Basisdaten an, also Name, Kennzeichen und Unfallort. Sagen Sie klar: “Ich werde einen eigenen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Das ist mein Recht nach der Rechtsprechung des BGH.”

Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen ein. Aussagen wie “Das verzögert alles nur” oder “Bei so einem kleinen Schaden brauchen Sie doch keinen eigenen Gutachter” sind Standardphrasen, die darauf abzielen, Sie umzustimmen. Akzeptieren Sie keine Termine für Versicherungsgutachter. Unterschreiben Sie keine Abtretungserklärungen am Telefon. Und stimmen Sie keiner Direktregulierung zu, bevor Ihr eigener Gutachter den Schaden bewertet hat.

Der unabhängige Gutachter: So läuft es ab

Wenn Sie einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen beauftragen, läuft der Prozess wie folgt ab. Sie nehmen Kontakt auf, telefonisch oder per E-Mail. Der Gutachter vereinbart zeitnah einen Besichtigungstermin, entweder bei Ihnen, bei der Werkstatt oder an einem anderen Ort Ihrer Wahl.

Bei der Begutachtung wird das Fahrzeug gründlich untersucht. Alle Schäden werden fotografisch dokumentiert und in einem umfassenden Gutachten festgehalten. Das Gutachten enthält die detaillierten Reparaturkosten auf Basis markengebundener Werkstattpreise, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert bei Totalschaden, die merkantile Wertminderung, die voraussichtliche Reparaturdauer für den Nutzungsausfall sowie technische Hinweise auf verborgene Schäden.

Dieses Gutachten wird an die gegnerische Versicherung und Ihren Anwalt übermittelt. Es bildet die verbindliche Grundlage für die Schadensregulierung.

Fazit: Unabhängigkeit ist bares Geld wert

Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet nicht für Sie, sondern für seinen Auftraggeber. Ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger hingegen vertritt ausschließlich Ihre Interessen. Die Erfahrung zeigt, dass die Differenz zwischen Versicherungsgutachten und unabhängigem Gutachten regelmäßig im vierstelligen Bereich liegt.

Als IHK-zertifizierter KFZ-Sachverständiger in München erstelle ich, Marco Schuster, Gutachten, die vollständig, objektiv und rechtssicher sind. Bei einem unverschuldeten Unfall tragen Sie keine Kosten. Nutzen Sie Ihr Recht auf einen eigenen Gutachter und lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung unter Druck setzen. Es geht um Ihr Geld.

Einsatzgebiete in Ihrer Nähe

Viele Versicherer schicken nach einem Unfall ihren eigenen Gutachter – doch dieser arbeitet im Interesse der Versicherung, nicht in Ihrem. In Starnberg und Germering erleben wir immer wieder, dass Versicherungsgutachten den Schaden deutlich zu niedrig ansetzen. Ob in Fürstenfeldbruck, Dachau oder Freising – nutzen Sie Ihr Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen und sichern Sie sich die volle Entschädigung.

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Kostenlose Erstberatung – 7 Tage die Woche erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten.

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