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Fahrradunfall in München: Wann brauche ich einen Kfz-Gutachter?
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Fahrradunfall in München: Wann brauche ich einen Kfz-Gutachter?

· 6 Min. Lesezeit

München ist eine Fahrradstadt. Mit über 1.200 Kilometern Radwegen und steigenden Radverkehrszahlen gehört die bayerische Landeshauptstadt zu den fahrradfreundlichsten Großstädten Deutschlands. Doch mit dem wachsenden Radverkehr steigen auch die Unfallzahlen. Was viele Radfahrer nicht wissen: Auch bei einem Fahrradunfall kann ein Kfz-Gutachter eine entscheidende Rolle spielen — vor allem wenn ein Auto beteiligt war.

Wann hilft ein Kfz-Gutachter bei einem Fahrradunfall?

Ein Kfz-Gutachter wird im Zusammenhang mit Fahrradunfällen vor allem dann relevant, wenn ein Kraftfahrzeug den Unfall verursacht oder daran beteiligt war. In diesem Fall haben Sie als Radfahrer dieselben Rechte wie jeder andere Geschädigte im Straßenverkehr.

Der Gutachter dokumentiert den Schaden am unfallverursachenden Fahrzeug. Das mag zunächst überraschend klingen, ist aber wichtig: Die Schadensspuren am Auto liefern wertvolle Hinweise auf den Unfallhergang. Anhand der Kontaktstellen, Kratzspuren und Deformationen lässt sich rekonstruieren, wie der Unfall abgelaufen ist — und das ist besonders bei strittiger Schuldfrage entscheidend.

Darüber hinaus erstellt der Kfz-Gutachter bei Bedarf eine vollständige Unfallrekonstruktion. Er analysiert die Schadensmuster an beiden Verkehrsteilnehmern, berechnet Geschwindigkeiten und Aufprallwinkel und kann so objektiv klären, wer den Unfall verursacht hat.

Ihre Rechte als geschädigter Radfahrer

Als Radfahrer, der durch ein Kraftfahrzeug geschädigt wurde, stehen Ihnen nach deutschem Recht umfangreiche Schadensersatzansprüche zu. Diese unterscheiden sich grundsätzlich nicht von den Ansprüchen eines Autofahrers.

Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert: Die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrrads oder — bei Totalschaden — den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrrads zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Schmerzensgeld: Bei Verletzungen steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung, der Dauer der Beeinträchtigung und den Umständen des Einzelfalls. Radfahrer sind im Vergleich zu Autofahrern deutlich weniger geschützt, weshalb Verletzungen bei Fahrradunfällen häufig schwerer ausfallen.

Verdienstausfall: Wenn Sie aufgrund der Unfallverletzungen nicht arbeiten können, haben Sie Anspruch auf Ersatz des entgangenen Verdienstes.

Nutzungsausfall: Auch für ein Fahrrad kann Nutzungsausfall geltend gemacht werden, wenn Sie es für den täglichen Weg zur Arbeit oder andere regelmäßige Fahrten benötigen.

Kleidung und Ausrüstung: Beschädigter Helm, Kleidung, Schuhe und Zubehör werden ebenfalls erstattet.

Gutachterkosten: Die Kosten für das Gutachten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung, sofern die Schadenshöhe die Bagatellgrenze überschreitet.

Das Fahrradgutachten: Besonders bei hochwertigen Rädern wichtig

Bei einem beschädigten Fahrrad stellt sich die Frage, ob ein eigenes Fahrradgutachten sinnvoll ist. Die Antwort hängt vom Wert des Fahrrads ab.

Für ein einfaches Stadtrad im Wert von wenigen Hundert Euro reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag der Fahrradwerkstatt. Bei hochwertigen Rennrädern, E-Bikes oder Carbon-Fahrrädern mit Werten von 3.000 bis 15.000 Euro und mehr sieht die Sache anders aus.

Bei teuren Rädern kann ein professionelles Gutachten sinnvoll sein, um den exakten Wiederbeschaffungswert zu dokumentieren und versteckte Schäden aufzudecken. Gerade bei Carbon-Rahmen sind Haarrisse äußerlich oft nicht sichtbar, stellen aber ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Ein Sachverständiger kann solche Schäden feststellen und die Notwendigkeit eines Rahmentauschs begründen.

Der Helmpflicht-Mythos

Immer wieder kürzen Versicherungen Schadensersatzansprüche von Radfahrern mit dem Argument, dass der Geschädigte keinen Helm getragen habe. Doch die Rechtslage ist klar: In Deutschland besteht keine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer.

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 17. Juni 2014 (Az. VI ZR 281/13) entschieden, dass einem Radfahrer, der keinen Helm trägt, grundsätzlich kein Mitverschulden angelastet werden kann. Das Tragen eines Helms gehört nicht zum allgemeinen Verkehrsverhalten, das von jedem Radfahrer erwartet werden kann.

Lassen Sie sich also nicht von der Versicherung einschüchtern, wenn sie wegen eines fehlenden Helms kürzen will. Dieses Argument hat vor Gericht in der Regel keinen Bestand. Gleichwohl empfehle ich aus rein gesundheitlicher Perspektive natürlich das Tragen eines Helms.

Münchner Radinfrastruktur: Typische Unfallschwerpunkte

München investiert seit Jahren in den Ausbau der Radinfrastruktur, dennoch gibt es nach wie vor zahlreiche Gefahrenstellen. Als Kfz-Sachverständiger mit Standort München kenne ich die typischen Unfallschwerpunkte gut.

Kreuzungen an Hauptverkehrsstraßen: Besonders unfallträchtig sind Kreuzungen, an denen Radwege die Fahrbahn queren. Abbiegende Autofahrer übersehen geradeaus fahrende Radfahrer — der klassische Abbiegeunfall ist eine der häufigsten Unfallursachen.

Dooring-Unfälle: In dicht beparkten Straßen wie in Schwabing, der Maxvorstadt oder Haidhausen kommt es regelmäßig zu sogenannten Dooring-Unfällen. Ein Autofahrer öffnet unachtsam die Tür, der Radfahrer kann nicht mehr ausweichen. Nach § 14 StVO haftet der Türöffner hier in aller Regel vollständig.

Radwege an der Isar und im Englischen Garten: Auf den beliebten Freizeitwegen kommt es häufig zu Kollisionen zwischen Radfahrern und Fußgängern. Hier wird kein Kfz-Gutachter benötigt, aber die rechtliche Situation ist oft komplex.

Trambahnschienen: In der Innenstadt stellen Straßenbahnschienen eine besondere Gefahr für Radfahrer dar. Gerät ein Reifen in die Schiene, ist ein Sturz fast unvermeidlich. Hier kann unter Umständen ein Anspruch gegen die Münchner Verkehrsgesellschaft bestehen.

E-Bikes und Pedelecs: Besondere Aspekte

Die Zahl der E-Bikes und Pedelecs wächst rasant, und damit auch die Unfälle mit diesen Fahrzeugen. Aus gutachterlicher Sicht gibt es einige Besonderheiten zu beachten.

Pedelecs bis 25 km/h sind rechtlich normalen Fahrrädern gleichgestellt. Für sie gelten dieselben Regeln wie für konventionelle Fahrräder.

S-Pedelecs bis 45 km/h gelten als Kraftfahrzeuge. Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen und der Fahrer muss einen Führerschein besitzen. Bei Unfällen mit S-Pedelecs kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des S-Pedelec-Fahrers zum Tragen, und ein Kfz-Gutachten kann auf beiden Seiten relevant sein.

Die höheren Geschwindigkeiten von E-Bikes führen zu schwereren Unfällen. Die Aufprallenergie steigt im Quadrat zur Geschwindigkeit, sodass ein Unfall mit 25 km/h deutlich gravierendere Folgen hat als mit 15 km/h. Entsprechend höher fallen auch die Schadensersatzansprüche aus.

Bei E-Bikes ist ein Gutachten oft besonders lohnend, da die Fahrzeuge selbst hochwertig sind. Schäden an Motor, Akku oder Steuerungselektronik sind äußerlich nicht immer erkennbar, können aber den Wert des E-Bikes erheblich mindern.

Was tun nach einem Fahrradunfall?

  1. Unfallstelle sichern und bei Verletzungen den Rettungsdienst rufen.
  2. Polizei verständigen, insbesondere bei Personenschaden oder wenn der Unfallgegner die Schuld bestreitet.
  3. Beweise sichern: Fotos vom Unfallort, den Fahrzeugen, dem Fahrrad, den Verletzungen und der Verkehrssituation.
  4. Zeugen notieren: Namen und Kontaktdaten von Augenzeugen festhalten.
  5. Arzt aufsuchen: Auch bei scheinbar leichten Verletzungen, um diese dokumentieren zu lassen.
  6. Kfz-Gutachter beauftragen: Bei strittiger Schuldfrage oder höheren Schäden.
  7. Anwalt einschalten: Besonders bei Personenschäden und strittiger Haftung.

Fazit

Auch als Radfahrer haben Sie nach einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug volle Schadensersatzansprüche. Ein Kfz-Gutachter hilft Ihnen, den Unfallhergang zu rekonstruieren, die Schuldfrage zu klären und den vollständigen Schaden zu dokumentieren. Besonders bei hochwertigen Fahrrädern und E-Bikes lohnt sich ein professionelles Gutachten.

Als IHK-zertifizierter Kfz-Sachverständiger in München unterstütze ich, Marco Schuster, auch Radfahrer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Erstberatung — unabhängig davon, ob Sie mit dem Auto oder dem Fahrrad unterwegs waren.

Einsatzgebiete in Ihrer Nähe

München gehört zu den fahrradfreundlichsten Städten Deutschlands – doch gerade die stark befahrenen Radwege in Au-Haidhausen und Untergiesing-Harlaching sind Unfallschwerpunkte. Auch in Pasing-Obermenzing, Moosach und Sendling-Westpark kommt es durch Dooring-Unfälle und Konflikte an Kreuzungen regelmäßig zu Schäden, bei denen ein Gutachter Ihre Ansprüche absichert.

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