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Carsharing-Unfall in München – wer haftet und was tun?
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Carsharing-Unfall in München – wer haftet und was tun?

· 6 Min. Lesezeit

Carsharing in München: Praktisch, flexibel – aber was bei einem Unfall?

München ist eine der deutschen Carsharing-Hochburgen. Ob ShareNow, SIXT share, Miles oder STATTAUTO – Hunderttausende Münchnerinnen und Münchner nutzen regelmäßig geteilte Fahrzeuge. Doch was passiert, wenn es während der Fahrt zu einem Unfall kommt? Die Haftungsfragen sind komplexer als bei einem privaten Fahrzeug, und viele Nutzer wissen nicht genau, welche Versicherung greift und welche Kosten auf sie zukommen können.

In diesem Beitrag erkläre ich als KFZ-Sachverständiger Marco Schuster, was Sie nach einem Carsharing-Unfall beachten müssen und wann ein unabhängiges Gutachten sinnvoll ist.

Zwei Autofahrer nach einem Unfall – typische Situation auch beim Carsharing

Die Versicherung beim Carsharing: Was ist im Mietpreis enthalten?

Alle seriösen Carsharing-Anbieter versichern ihre Fahrzeuge über eine Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Regel auch über eine Vollkaskoversicherung. Die Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die Sie Dritten zufügen. Die Kaskoversicherung schützt das Carsharing-Fahrzeug selbst.

Der entscheidende Punkt ist jedoch die Selbstbeteiligung. Bei den meisten Anbietern liegt die Selbstbeteiligung im Schadensfall zwischen 500 und 1.500 Euro. Das bedeutet: Wenn Sie einen selbstverschuldeten Unfall haben, zahlen Sie diesen Betrag aus eigener Tasche – auch wenn der Gesamtschaden deutlich höher liegt.

Typische Selbstbeteiligungen der Münchner Anbieter:

  • ShareNow: Je nach Fahrzeugkategorie und Tarif zwischen 500 und 1.500 Euro Selbstbeteiligung
  • SIXT share: Standardmäßig rund 750 bis 1.500 Euro, reduzierbar durch Zusatzpakete
  • Miles: Selbstbeteiligung abhängig vom gewählten Schutzpaket, zwischen 500 und 1.000 Euro
  • STATTAUTO: Als stationsbasierter Anbieter oft etwas geringere Selbstbeteiligungen, je nach Vertrag

Viele Anbieter bieten gegen Aufpreis eine Haftungsreduzierung an, mit der die Selbstbeteiligung auf 0 Euro oder einen geringen Betrag gesenkt werden kann. Wer häufig Carsharing nutzt, sollte diese Option ernsthaft in Betracht ziehen.

Was tun nach einem Carsharing-Unfall? Schritt für Schritt

Ein Unfall mit einem Carsharing-Auto erfordert im Wesentlichen die gleichen Sofortmaßnahmen wie jeder andere Verkehrsunfall – plus einige Besonderheiten:

1. Unfallstelle sichern und Erste Hilfe leisten Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, sichern Sie die Unfallstelle mit dem Warndreieck und kümmern Sie sich um eventuelle Verletzte.

2. Polizei rufen Bei Carsharing-Unfällen ist es besonders wichtig, die Polizei zu verständigen. Viele Anbieter verlangen dies sogar ausdrücklich in ihren AGB. Die polizeiliche Unfallaufnahme dokumentiert den Hergang und ist bei der späteren Schadensregulierung sehr wertvoll.

3. Beweise sichern Fotografieren Sie alles: die Unfallstelle aus verschiedenen Winkeln, alle beteiligten Fahrzeuge, Kennzeichen, Schäden, Verkehrszeichen und die Straßenverhältnisse. Notieren Sie Namen und Kontaktdaten von Unfallgegnern und Zeugen.

4. Carsharing-Anbieter sofort informieren Jeder Anbieter hat eine Hotline oder eine Schadensmeldung in der App. Melden Sie den Unfall so schnell wie möglich. Verspätete Meldungen können dazu führen, dass der Versicherungsschutz gefährdet wird oder Vertragsstrafen drohen.

5. Europäischen Unfallbericht ausfüllen Falls ein Unfallbericht im Handschuhfach liegt, füllen Sie diesen gemeinsam mit dem Unfallgegner aus. Ansonsten tauschen Sie mindestens Personalien, Versicherungsdaten und Kennzeichen aus.

6. Keine voreilige Schuldanerkennung Geben Sie am Unfallort keinerlei Schuld zu. Das gilt beim Carsharing genauso wie bei jedem anderen Unfall.

Haftungsregeln beim Carsharing: Wer zahlt was?

Die Haftungssituation hängt von der Schuldfrage ab:

Sie sind unschuldig (der andere hat den Unfall verursacht): In diesem Fall haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für alle Schäden. Wichtig: Die Schadensersatzansprüche stehen dem Carsharing-Anbieter als Fahrzeughalter zu. Für Ihre eigenen Schäden – etwa Personenschäden oder beschädigte persönliche Gegenstände – können Sie selbst Ansprüche geltend machen.

Sie haben den Unfall verursacht: Hier greift die Kaskoversicherung des Carsharing-Anbieters. Sie zahlen die vereinbarte Selbstbeteiligung. Die Haftpflichtversicherung des Carsharing-Fahrzeugs reguliert den Schaden des Unfallgegners – dafür müssen Sie nichts zusätzlich zahlen.

Teilschuld: Bei einer Haftungsteilung wird es kompliziert. Die Selbstbeteiligung fällt in der Regel anteilig an. Die genauen Regelungen hängen vom jeweiligen Anbieter und dessen Versicherungsvertrag ab.

Parkrempler und Fahrerflucht: Wer einen Schaden am Carsharing-Fahrzeug bemerkt, den ein Dritter verursacht hat, muss diesen sofort melden. Entfernen Sie sich auf keinen Fall von der Unfallstelle, ohne den Schaden dokumentiert und gemeldet zu haben – sonst kann Ihnen der Anbieter den gesamten Schaden in Rechnung stellen.

Wann brauchen Sie beim Carsharing-Unfall einen eigenen Gutachter?

Als Carsharing-Nutzer brauchen Sie in den meisten Fällen keinen eigenen Gutachter, da Sie nicht der Fahrzeughalter sind. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen:

Sie waren unschuldig und haben persönliche Schäden: Wenn Sie bei einem unverschuldeten Unfall Personenschäden erleiden oder persönliche Gegenstände beschädigt werden, haben Sie eigene Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner.

Der Anbieter stellt Ihnen ungerechtfertigte Kosten in Rechnung: Manche Carsharing-Anbieter versuchen, dem Nutzer Schäden in Rechnung zu stellen, die bereits vor der Fahrt vorhanden waren. Ein unabhängiges Gutachten kann klären, welche Schäden tatsächlich neu und welche Vorschäden sind.

Sie sind mit Ihrem Privatfahrzeug in einen Unfall mit einem Carsharing-Fahrzeug verwickelt: In diesem Fall sind Sie regulärer Unfallbeteiligter. Wenn der Carsharing-Fahrer den Unfall verursacht hat, können Sie den vollen Schaden an Ihrem Fahrzeug geltend machen – inklusive der Kosten für ein KFZ-Gutachten, sofern der Schaden die Bagatellgrenze von rund 750 Euro übersteigt.

Besondere Tücken beim Carsharing-Unfall

Vorschäden-Problematik: Ein häufiges Problem ist, dass Carsharing-Fahrzeuge bereits Vorschäden aufweisen, die nicht dokumentiert wurden. Mein Tipp: Fotografieren Sie vor jeder Fahrt den Zustand des Fahrzeugs und dokumentieren Sie bestehende Schäden in der App. Viele Anbieter bieten hierfür eine Funktion an. Nur so können Sie nachweisen, dass ein Schaden nicht von Ihnen stammt.

Schadensfreiheitsklasse: Ein Carsharing-Unfall hat keinen Einfluss auf Ihre persönliche Schadensfreiheitsklasse, da das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist. Das ist ein Vorteil gegenüber dem eigenen Auto.

Alkohol und Drogen: Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss einen Carsharing-Unfall verursacht, verliert den Versicherungsschutz vollständig. Der Anbieter kann den gesamten Schaden vom Nutzer zurückfordern – und das kann bei Neufahrzeugen schnell fünfstellig werden.

Haftungsreduzierung: Lohnt sich das Zusatzpaket?

Die meisten Anbieter bieten Zusatzpakete an, die die Selbstbeteiligung reduzieren oder ganz eliminieren. Ob sich das lohnt, hängt von Ihrem Nutzungsverhalten ab:

  • Gelegenheitsnutzer (ein- bis zweimal im Monat): Die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls ist gering. Das Zusatzpaket ist oft teurer als das statistische Risiko.
  • Vielnutzer (mehrmals pro Woche): Hier kann sich die Haftungsreduzierung rechnen, da das Unfallrisiko mit der Nutzungshäufigkeit steigt.
  • Stadtverkehr in München: Wer vorwiegend im dichten Münchner Stadtverkehr fährt – etwa in der Maxvorstadt, Schwabing oder rund um den Mittleren Ring –, hat ein höheres Risiko für Parkrempler und kleinere Unfälle.

Fazit: Vorbereitung schützt vor unangenehmen Überraschungen

Ein Carsharing-Unfall ist ärgerlich, aber beherrschbar – wenn Sie vorbereitet sind. Dokumentieren Sie Vorschäden vor jeder Fahrt, kennen Sie die Selbstbeteiligung Ihres Anbieters und wissen Sie, wie Sie im Schadensfall vorgehen müssen. Rufen Sie bei einem Unfall immer die Polizei und melden Sie den Schaden sofort dem Anbieter.

Sollten Sie als Fahrer Ihres eigenen Fahrzeugs in einen Unfall mit einem Carsharing-Auto verwickelt werden, stehe ich Ihnen als KFZ-Sachverständiger in München gerne zur Verfügung. Ich erstelle ein unabhängiges Gutachten, das Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung absichert – bei einem unverschuldeten Unfall werden die Gutachterkosten vollständig von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.

Einsatzgebiete in Ihrer Nähe

Carsharing-Unfälle häufen sich besonders in den innerstädtischen Bereichen mit hoher Fahrzeugdichte. In der Altstadt-Lehel, der Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt und der Maxvorstadt gibt es die meisten Carsharing-Stationen. Auch in Sendling und Schwabing-Freimann berate ich Betroffene nach einem Carsharing-Unfall über ihre Rechte und Pflichten.

Sie brauchen ein Gutachten?

Kostenlose Erstberatung – 7 Tage die Woche erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten.

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