Haben Sie einen Unfall gehabt?
10 Fehler, die Unfallgeschädigte machen – und wie Sie sie vermeiden
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10 Fehler, die Unfallgeschädigte machen – und wie Sie sie vermeiden

· 7 Min. Lesezeit

Nach einem Verkehrsunfall stehen die meisten Menschen unter Schock. In dieser Stresssituation passieren Fehler, die bares Geld kosten — manchmal Hunderte, manchmal Tausende Euro. Viele dieser Fehler lassen sich im Nachhinein nicht mehr korrigieren. Damit Ihnen das nicht passiert, habe ich als Kfz-Sachverständiger die zehn häufigsten Fehler zusammengestellt, die Unfallgeschädigte machen, und erkläre, wie Sie sie vermeiden.

Fehler 1: Den Versicherungsgutachter der Gegenseite akzeptieren

Der häufigste und teuerste Fehler überhaupt. Nach einem Unfall meldet sich die gegnerische Versicherung schnell und bietet an, einen eigenen Gutachter vorbeizuschicken. Das klingt komfortabel, ist aber ein schlechter Deal für Sie.

Der Versicherungsgutachter wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt und beauftragt. Seine Bewertung fällt erfahrungsgemäß 20 bis 40 Prozent niedriger aus als die eines unabhängigen Sachverständigen. Die Versicherung spart, Sie verlieren.

So machen Sie es richtig: Sie haben nach § 249 BGB das Recht, einen eigenen, unabhängigen Gutachter zu wählen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Nutzen Sie dieses Recht — es kostet Sie nichts und bringt Ihnen in der Regel eine deutlich höhere Entschädigung.

Fehler 2: Zu schnell eine Abfindung unterschreiben

Versicherungen sind Profis in der schnellen Regulierung. Kurz nach dem Unfall kommt ein Angebot: Akzeptieren Sie diese Summe, und die Sache ist erledigt. Das Angebot enthält eine Abfindungserklärung, mit der Sie auf alle weiteren Ansprüche verzichten.

Das Problem: Zum Zeitpunkt des Angebots ist der vollständige Schaden oft noch gar nicht bekannt. Versteckte Schäden, Folgekosten und Ansprüche wie Wertminderung oder Nutzungsausfall sind im Schnellangebot häufig nicht berücksichtigt.

So machen Sie es richtig: Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung, bevor ein unabhängiges Gutachten vorliegt und Sie alle Ihre Ansprüche kennen. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen — die Versicherung hat kein Recht, Ihnen eine Frist für die Annahme zu setzen.

Fehler 3: Keine Fotos am Unfallort machen

In der Aufregung nach dem Unfall vergessen viele Geschädigte, Fotos zu machen. Dabei ist die Dokumentation am Unfallort das wichtigste Beweismittel. Einmal geräumt, lassen sich Unfallspuren nicht mehr rekonstruieren.

So machen Sie es richtig: Fotografieren Sie alles: die Endstellung der Fahrzeuge, alle Schäden an beiden Fahrzeugen, Bremsspuren, Straßenverhältnisse, Verkehrsschilder und die gesamte Unfallsituation aus verschiedenen Perspektiven. Nutzen Sie Ihr Smartphone — die meisten Handykameras sind heute gut genug. Machen Sie lieber 50 Fotos zu viel als eines zu wenig.

Fehler 4: Die Unfallstelle voreilig räumen

Natürlich soll der Verkehr nicht unnötig blockiert werden. Aber viele Geschädigte räumen die Unfallstelle, bevor die Beweislage gesichert ist. Die Endstellung der Fahrzeuge, Trümmerteile und Bremsspuren sind wichtige Indizien für die Unfallrekonstruktion.

So machen Sie es richtig: Sichern Sie die Unfallstelle zunächst ab, machen Sie Fotos und warten Sie auf die Polizei, wenn diese gerufen wurde. Erst wenn die Beweislage dokumentiert ist, räumen Sie die Fahrzeuge zur Seite. Bei reinen Blechschäden ohne Personenverletzung können Sie die Fahrzeuge nach der Fotodokumentation zügig beiseitefahren.

Fehler 5: Kein Unfallprotokoll ausfüllen

Das Unfallprotokoll — auch europäischer Unfallbericht genannt — ist ein standardisiertes Formular, in dem beide Unfallbeteiligte den Hergang dokumentieren und unterschreiben. Ohne dieses Dokument steht im Streitfall Aussage gegen Aussage.

So machen Sie es richtig: Haben Sie immer ein Unfallprotokoll-Formular im Handschuhfach. Füllen Sie es gemeinsam mit dem Unfallgegner aus und lassen Sie beide Parteien unterschreiben. Notieren Sie zusätzlich die Personalien aller Beteiligten, die Versicherungsdaten und Kontaktdaten von Zeugen.

Fehler 6: Die Werkstatt der Versicherung nutzen

Manche Versicherungen versuchen, den Geschädigten in eine Partnerwerkstatt zu schicken. Dort werden möglicherweise günstigere Ersatzteile verwendet, auf bestimmte Reparaturen wird verzichtet, oder die Qualität entspricht nicht dem Standard der markengebundenen Fachwerkstatt.

So machen Sie es richtig: Als Geschädigter haben Sie das Recht, die Werkstatt frei zu wählen. Sie können Ihr Fahrzeug in einer markengebundenen Fachwerkstatt reparieren lassen, und die gegnerische Versicherung muss die Kosten tragen — solange die Reparatur wirtschaftlich ist und dem Schadenumfang entspricht. Lassen Sie sich von der Versicherung nicht zu einer bestimmten Werkstatt drängen.

Fehler 7: Die Wertminderung vergessen

Bei Unfallfahrzeugen sinkt der Marktwert — selbst nach einer fachgerechten Reparatur. Diese merkantile Wertminderung steht Ihnen als Schadensersatz zu, wird von Versicherungen aber fast nie freiwillig gezahlt. Viele Geschädigte wissen gar nicht, dass dieser Anspruch existiert.

So machen Sie es richtig: Lassen Sie die Wertminderung im Gutachten beziffern. Bei neueren Fahrzeugen bis etwa sechs Jahre und 100.000 Kilometer kann die Wertminderung je nach Schaden mehrere Hundert bis über Tausend Euro betragen. Ein unabhängiger Gutachter berechnet die Wertminderung automatisch im Rahmen des Gutachtens.

Fehler 8: Nutzungsausfall nicht geltend machen

Während Ihr Fahrzeug in der Werkstatt steht, steht Ihnen ein Ersatz zu. Sie haben die Wahl zwischen einem Mietwagen und einer Nutzungsausfallentschädigung. Die Nutzungsausfallentschädigung ist eine pauschale Tagessatzentschädigung, die Sie erhalten, wenn Sie nachweislich auf einen Mietwagen verzichtet haben und das Fahrzeug tatsächlich genutzt hätten.

So machen Sie es richtig: Machen Sie den Nutzungsausfall von Anfang an geltend. Die Tagessätze liegen je nach Fahrzeugklasse zwischen 23 und 175 Euro pro Tag. Bei einer Reparaturdauer von zwei Wochen kann das schnell 500 bis 2.000 Euro ergeben. Auch bei fiktiver Abrechnung steht Ihnen der Nutzungsausfall für die kalkulierte Reparaturdauer zu.

Fehler 9: Zu lange warten

Manche Geschädigte schieben die Schadensregulierung vor sich her — sei es aus Bequemlichkeit, Unwissenheit oder weil sie den Aufwand scheuen. Doch Zeit arbeitet gegen Sie. Beweise verblassen, Erinnerungen werden ungenauer, und im schlimmsten Fall droht die Verjährung.

So machen Sie es richtig: Handeln Sie innerhalb der ersten 48 Stunden nach dem Unfall. Beauftragen Sie einen Gutachter, melden Sie den Schaden bei der gegnerischen Versicherung und sichern Sie alle Beweise. Je schneller Sie aktiv werden, desto besser sind Ihre Chancen auf eine vollständige Entschädigung.

Fehler 10: Keinen Anwalt bei strittiger Schuldfrage einschalten

Wenn die Schuldfrage unklar ist oder die gegnerische Versicherung ein Mitverschulden behauptet, verhandeln viele Geschädigte selbst mit der Versicherung. Doch Versicherungen sind in der Verhandlung erfahrener und setzen ihre Interessen geschickt durch.

So machen Sie es richtig: Bei strittiger Schuldfrage, bei Personenschäden oder bei hohen Sachschäden sollten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Die Anwaltskosten werden bei berechtigten Ansprüchen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie auch bei unsicherer Rechtslage abgesichert.

Die Kosten dieser Fehler

Um die finanziellen Auswirkungen zu verdeutlichen: Bei einem typischen Unfallschaden von 8.000 Euro können die Fehler in Summe mehrere Tausend Euro kosten.

  • Versicherungsgutachter statt unabhängiger Gutachter: minus 1.500 bis 3.000 Euro
  • Wertminderung vergessen: minus 500 bis 1.500 Euro
  • Nutzungsausfall nicht geltend gemacht: minus 500 bis 2.000 Euro
  • Vorschnelle Abfindung mit versteckten Schäden: minus 1.000 bis 3.000 Euro

In der Summe verschenken viele Geschädigte 3.000 bis 5.000 Euro oder mehr — Geld, das ihnen rechtmäßig zusteht.

Fazit

Die zehn häufigsten Fehler nach einem Unfall lassen sich alle vermeiden — wenn Sie Ihre Rechte kennen und von Anfang an richtig handeln. Der wichtigste Schritt ist die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Gutachters, der Ihren Schaden vollständig und objektiv dokumentiert.

Als IHK-zertifizierter Kfz-Sachverständiger in München helfe ich Ihnen, Marco Schuster, diese Fehler zu vermeiden. Kontaktieren Sie mich direkt nach dem Unfall für eine kostenlose Erstberatung. Ich erkläre Ihnen in wenigen Minuten, welche Schritte jetzt wichtig sind und wie Sie Ihre Ansprüche optimal durchsetzen.

Einsatzgebiete in Ihrer Nähe

Diese zehn Fehler sehe ich in meiner Praxis leider immer wieder – ob bei Geschädigten in Memmingen, Kempten oder Lindenberg im Allgäu. Auch in Ottobeuren und Bad Grönenbach rate ich: Beauftragen Sie sofort einen unabhängigen Gutachter und vermeiden Sie diese kostspieligen Fehler, die sich später nicht mehr korrigieren lassen.

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